Seit 1999 gibt es in Deutschland das Verbraucherinsolvenzverfahren, das überschuldeten Menschen eine geregelte Möglichkeit eröffnet, sich aus der Situation ihrer privaten Überschuldung zu befreien. Die Laufzeit eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beträgt seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahre 2002 6 Jahre ab Eröffnung. Es endet mit der sogenannten Restschuldbefreiung. Unabhängig davon, in welchem Umfang der Schuldner während der Insolvenz in der Lage war, seine Schulden zu tilgen, werden nach Ablauf der 6 Jahresfrist alle verbleibenden Außenstände erlassen. Dadurch ergibt sich für den Schuldner die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Neuanfangs ohne Schuldenlast.
Analog zum Insolvenzverwalter bei einer Unternehmensinsolvenz wird bei einer Verbraucherinsolvenz vom zuständigen Insolvenzgericht ein Treuhänder eingesetzt. Dieser ist für die Sicherung und Verwertung von Vermögenswerten sowie die jährliche Ausschüttung verfügbarer Gelder (aus Einkommen, Erbschaften, Lottogewinnen etc.) an die Gläubiger verantwortlich. Solange sich der Schuldner in der Insolvenz befindet, hat der Treuhänder die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende Schuldnervermögen und fungiert als Schnittstelle zwischen Gläubiger und Schuldner.
Wichtigster Ansprechpartner bei der Bearbeitung der Forderungen ist daher der Treuhänder. Im Unterschied zu Verbraucherforderungen, bei denen die Schuldner nicht insolvent sind, besteht die Bearbeitung deshalb nicht aus Beitreibungsbemühungen gegenüber Schuldnern, sondern im wesentlichen aus administrativen Tätigkeiten: Information der Treuhänder über Verkauf; Prüfung, ob Forderungen angemeldet sind; Sicherstellung, dass Treuhänder alle erforderlichen Informationen haben, und Kontrolle, dass alle dem Unternehmen als Forderungskäufer zustehenden Zahlungen fristgerecht ausgeschüttet werden, Bearbeitung von Treuhänderanfragen und Verbuchung von eingehenden Zahlungen. Direkter Kontakt zwischen insolventen Schuldnern und dem Unternehmen besteht nicht.
2008 wurden in Deutschland 102.267 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Tendenz in den kommenden Jahren aufgrund der Wirtschaftskrise vermutlich steigend. Der Verein Creditreform erwartet für 2009 einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Die durchschnittliche Verschuldung bei einer Verbraucherinsolvenz liegt bei rund 35.000 – 45.000 Euro. Etwa 50% der Forderungen entfallen auf Bankkredite.
